Aufbewahrungsfristen

Welche Unterlagen dürfen ab dem 1. Januar 2020 vernichtet werden?


Grundsätzlich beträgt die Aufbewahrungsfrist:

10 Jahre
für Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen, Handels- und Geschäftsbücher, Aufzeichnungen, Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen sowie für Buchungsbelege.

6 Jahre
für Handels-/Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen. Die Aufbewahrungsfrist verlängert sich (Hemmung), wenn die Unterlagen für Steuern bedeutend sind, deren Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Aus der angehängten
Checkliste (PDF) können Sie ersehen, welche Belege Sie vernichten dürfen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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