Checkliste
Rechnung
Notwendige
Angaben in einer Rechnung ab dem 1.1.2004
Damit
eine Rechnung ab dem 1.1.2004 zum Vorsteuerabzug zugelassen wird, muss
sie die vom Gesetz neu vorgegebenen Parameter enthalten. Nach Auffassung
des Bundesfinanzhofs im Urteil vom 1.7.2004 (V R 33/01) kann der Unternehmer
Vorsteuerbeträge erst in dem Besteuerungszeitraum abziehen, in dem die
materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen insgesamt vorliegen. Zu
diesen Voraussetzungen gehört eine Rechnung mit allen vom Gesetz geforderten
Angaben. Damit ein zeitnaher Vorsteuerabzug möglich ist, muss daher darauf
geachtet werden, dass für alle Lieferungen und Leistungen umgehend eine
korrekte Rechnung vorliegt.
Aus
der angehängten Checkliste
(PDF) können Sie ersehen, welche Informationen enthalten sein müssen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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