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Checkliste Rechnung

Notwendige Angaben in einer Rechnung ab dem 1.1.2004

Damit eine Rechnung ab dem 1.1.2004 zum Vorsteuerabzug zugelassen wird, muss sie die vom Gesetz neu vorgegebenen Parameter enthalten. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs im Urteil vom 1.7.2004 (V R 33/01) kann der Unternehmer Vorsteuerbeträge erst in dem Besteuerungszeitraum abziehen, in dem die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen insgesamt vorliegen. Zu diesen Voraussetzungen gehört eine Rechnung mit allen vom Gesetz geforderten Angaben. Damit ein zeitnaher Vorsteuerabzug möglich ist, muss daher darauf geachtet werden, dass für alle Lieferungen und Leistungen umgehend eine korrekte Rechnung vorliegt.

Aus der angehängten Checkliste (PDF) können Sie ersehen, welche Informationen enthalten sein müssen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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