Rechnungslegung

Finanzbuchführung

Die Erstellung der Finanzbuchführung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht nach dem Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung.
Viel bedeutender ist, dass der Unternehmer anhand der Auswertungen der Finanzbuchführung Entscheidungen treffen muss, um den wirtschaftlichen Erfolg zu gewährleisten.

Die Mandanten erhalten von uns Finanzbuchführungsauswertungen, die aussagefähig sind und den Entscheidungsprozess fördern.
Sie dienen gleichzeitig dazu, den Mandanten, sowohl aus steuerrechtlicher als auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht, kontinuierlich zu beraten. Aus diesem Grunde erfassen wir in der Finanzbuchhaltung beispielsweise monatlich die Abschreibungen und Zinsaufwendungen, auch wenn diese dem Mandanten quartals- oder halbjährlich belastet werden. Dies gilt grundsätzlich auch für Warenbestandsveränderungen oder Bestandsveränderungen für in Ausführung befindliche Aufträge.

Sofern der Mandant mehrere Betriebsstätten (z.B. Filialen) hat, werden für jede Filiale gesonderte betriebswirtschaftliche Auswertungen erstellt, die in einer Gesamt-BWA zusammenfließen. Der Mandant erkennt dadurch auf einen Blick, welche Filiale Gewinne und welche Verluste erzielt. Die Erträge und Aufwendungen werden entweder durch direkte Zuordnung (Umsatz, Wareneinsatz, Abschreibung, Personal, Miete etc.) oder durch indirekte Zuordnung durch einen Verteilungsschlüssel (z.B. Kosten der Verwaltung) auf die einzelnen Filialen aufgesplittet.

Die Grundauswertungen (BWA, Summen- und Saldenlisten, Offene-Posten-Listen der Personenkonten) dienen dem laufenden Beratungsgespräch zwischen Mandant und Steuerberater.

Die Umsatzsteuervoranmeldungen werden per Datenfernübertragung an das DATEV-Rechenzentrum zur Übermittlung an die Finanzverwaltung übersendet. Wir sind bestrebt, so weit wie möglich papierlos zu arbeiten.

Auf Wunsch des Mandanten integrieren wir auch eine Kosten- und Leistungsrechnung oder berücksichtigen branchenbedingte Erfordernisse.

Entscheidet sich der Mandant dafür, dass er die Finanzbuchführung im Unternehmen selbst erstellt, so beraten und unterstützen wir ihn auch bei der Auswahl der geeigneten Software.

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