Rechnungslegung

Anlagenbuchführung

Die Anlagenbuchführung der Mandanten wird in unserer Kanzlei nicht erst zusammen mit dem Jahresabschluss erstellt.

Zu- und Abgänge im Anlagevermögen werden monatlich von uns erfasst und die Abschreibungen sowie die Buchgewinne oder
-verluste in die Finanzbuchführung übertragen, so dass auch während des Jahres eine optimale Steuerberatung gewährleistet ist.

Der Mandant erhält nach Bedarf ein Bestandsverzeichnis über das Anlagevermögen.

Bei Mandanten, die die Finanzbuchführung im Unternehmen erstellen, erfassen wir laufend uns mitgeteilte Veränderungen im Anlagevermögen und werten diese aus.


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