Steuerberatung
 


Steuerlich relevante Sachverhalte werden von uns erkannt
und bis ins Detail unter Abwägung von Chancen und Risiken beurteilt.



Die Deklarationsberatung beinhaltet das Erfüllen der gesetzlichen Pflichten, also die Erstellung von sämtlichen Steuererklärungen für Unternehmen und deren Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und Anteilseigner. Dabei werden die jeweils aktuellen Steuergesetze, Verwaltungsanweisungen und die Rechtsprechung berücksichtigt.

Die Gestaltungsberatung umfasst die gezielte Steuerplanung, sowohl ablaufbezogen (z.B. Optimierung der Steuerbelastung) als auch projektbezogen (d.h. Investitionen, Finanzierungsformen, Rechtsformwahl, Vertragsgestaltung, Erb- und Nachlassplanung, Unternehmens- und Beteiligungskäufe und -verkäufe, Ausschöpfung steuerbilanzpolitscher Instrumente, Steuerbelastungsvergleiche). Dabei wird das internationale Steuerrecht gegebenenfalls mit einbezogen. Für unmittelbare Auskünfte und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Des Weiteren informieren wir unsere Mandanten über Rechtsänderungen durch Rundschreiben und in digitaler Form durch das Internet. Denn gut informierte Mandanten bilden eine Grundlage für eine optimale Steuergestaltung und Ausrichtung einer Unternehmensstrategie.

Die Durchsetzungsberatung erfolgt durch die Prüfung von Steuerbescheiden, Anträgen (d.h. Vorauszahlung, Stundung, Erlass, Niederschlagung), durch Verhandlungen mit Finanzbehörden, die Mitwirkung und Vertretung bei Betriebsprüfungen, Steuerfahndungen, Selbstanzeigen, außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie gerichtlichen Rechtsbehelfen vor Finanzgerichten oder dem Bundesfinanzhof.